Gustav Heinemann
Am 23. Juli 1899 wird Gustav Walter Heinemann in Schwelm/Westfalen geboren.
1949 wird er Bundesinnenminister im ersten Kabinett Adenauers.
Im Oktober 1950 tritt der überzeugte Pazifist Heinemann vom Amt des Bundesministers zurück, da Adenauer den Westmächten ohne Wissen des Kabinetts einen bundesdeutschen Wehrbeitrag anbot. In einer Wiederbewaffnung sieht Heinemann eine Blockierung der Deutschlandpolitik.
Im Jahr 1952 tritt er aus der CDU aus. Gemeinsam mit Helene Wessel gründet er die „Gesamtdeutsche Volkspartei“ (GVP). Heinemann sieht mit seiner Neutralitätspolitik die einzige Chance für eine Wiedervereinigung.
Im Mai 1957 löst sich durch den Eintritt Heinemanns in die SPD die „Gesamtdeutsche Volkspartei“ auf. Er wird erneut Mitglied des Bundestages und gehört dem SPD-Fraktionsvorstand an.
1966 wird Heinemann Bundesjustizminister; ihm gelingt die große Strafrechtsreform. Mit Nachdruck setzt er sich auch für die Beseitigung der Verjährungsfrist bei Mord, vor allem im Hinblick auf die NS-Verbrechen, ein.
Am 5. März 1969 wird Gustav Heinemann Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.
Am 1. Juli 1974 scheidet Heinemann offiziell aus seinem Amt aus. Sein Nachfolger wird Walter Scheel.
Am 7. Juli 1976 stirbt Gustav Heinemann im Alter von 77 Jahren in Essen.
(Quelle: dhm.de)
gezeichnet von C. Oeding
(Kunstlehrerin an der GHR)